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Obligatorische Weiterausbildung ab 01.01.2020  Die Weiterausbildung dauert 7 Stunden und wird an einem Tag durchgeführt. Die Weiterausbildung ist innerhalb von 12 Monaten nach der Erteilung des Führerausweises auf Probe zu besuchen. Führerausweis auf Probe mit Ablaufdatum 2020 oder später  Wer über einen Führerausweis auf Probe mit Ablaufdatum 2020 oder später verfügt, muss künftig nur noch den  neuen WAB-TAG absolvieren oder nachweisen, dass er den heutigen WAB-Kurs 1 besucht hat. Wer vor dem 31.12.2019 einen Führerausweis auf Probe erworben hat, kann anstelle des neuen WAB-Tages  den heutigen WAB-Kurs 1 absolvieren. Die Weiterausbildung muss innerhalb von 3 Jahren absolviert werden.  Wer nach dem 31.12.2019 einen Führerausweis auf Probe erwirbt, muss die Weiterausbildung innerhalb von  12 Monaten nach Ausstellung des Führerausweises auf Probe absolvieren. Der Bundesrat hat am 14. Dezember 2018 eine Revision der Führerscheinausweisvorschriften beschlossen. Für die obligatorische Weiterausbildung (2-Phasen-Kurse) ergeben sich folgende Änderungen: Führerausweis auf Probe mit Ablaufdatum im 2019  Wer über einen Führerausweis auf Probe verfügtmit Ablaufdatum im Jahr 2019, bekommt den definitiven  Führerausweis nur bis 31.12.2019, wenn er beide WAB-Kurse 1+2 absolviert hat. Wer einen abgelaufenen Führerausweis auf Probe besitzt und keinen definitiven Führerausweis erhalten hat,  weil nicht beide WAB-Kurse absolviert wurden, ist nicht mehr fahrberechtigt. Er kann aber ab dem 01.01.2020  einen definitiven Führerausweis beantragen, sofern er den heutigen WAB-Kurs 1 oder den neuen WAB-Tag  absolviert hat. 
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